Interessant, aber schwer zu verstehen.
z.B. :
"Umzusetzen für die Steuerjahre 2013 und 2014.
Beträgt das Einkommen der unter Punkt 2.1 genannten Kategorien (2) bis (8) mehr als 60.000 Baht pro Jahr, berechnet der Steuerzahler den Steuerbetrag, indem er 0,5 % des zu versteuernden Einkommens multipliziert und mit dem nach progressiven Steuersätzen berechneten Steuerbetrag vergleicht. Der Steuerzahler ist verpflichtet, den höheren Betrag zu versteuern.
"
Gilt das nicht mehr? Wenn doch bräuchte man mal ein Rechenbeispiel. Weil irgendwie habe ich Balken vor den Augen, meine Multiplikation ist immer höher.
Der 50%(max THB 100.000 Freibetrag) gilt nicht für Renten? Schade. Dann kann ich als alter Sack sinnvoll von THB 1.000.000 nur 190.000 Altersfreibetrag + 60.000 persönlicher Freibetrag abziehen.
Macht 750.000 zu versteuerndes Einkommen.
Dann Schenkung an meine Frau 300.000, abziehbar ergibt ein zu versteuerndes Einkommen THB 450.000 (Eventuell auch etwas mehr schenken, je nach Ihren möglichen weiteren Abzügen)
Getrennte Veranlagung, bei mir dann THB 22.500 Einkommenssteuern
Bei Ihr dann:
300.000 - 190.000 -60.000 = 150.000
0 THB Steuern
Mehr Steuerersparnis finde ich nicht.
Im Moment ist die Frage, ausländische KV, welche vom nicht nach Thailand verbrachten Kapitaleinkünften bezahlt wird oder eine thailändische KV. Problem ist, ich könnte nur lächerliche THB 25.000 absetzen, zahle aber auf die Beiträge in Thailand ein mehrfaches an Steuern. Für Thailand wäre es besser, die KV Beiträge einer inländischen KV komplett abziehbar zu machen. Dann kassiert das Revenue Department wenigstens von den Gewinnen der KV. Aber das ist Thailands Entscheidung, ich folge nur den möglichen Auswirkungen.
Trotz Familie, je nach Komplikationen ist es auch einfacher, draußen zu bleiben. Zum Glück muss ich mich erst in 5 Jahren final entscheiden.