Ich spare mir das quoten. Es wird tatsächlich völlig unübersichtlich.
"als Verheirateter müsste ich in Deutschland keine Steuern zahlen!"
Unter normalen Umständen wage ich das zu bezweifeln, wobei es natürlich Ausnahmen gibt, z.B. Antrag auf unbegrenzte Steuerpflicht in D.
Wenn man keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und nur Einkünfte aus Deutschland bezieht (z. B. aus Vermietung, Rente, Kapitalerträgen), ist man beschränkt steuerpflichtig.
Folgen:
Kein Grundfreibetrag.
Kein Ehegattensplitting.
Keine Werbungskostenpauschale, Sonderausgaben usw.
Im Klartext man zahlt Einkommenssteuer auf den ersten Euro.
In dem Fall Steuerpflicht nach Thailand holen, also TIN besorgen und Tax Residence auf Thailand legen aber selbst innerhalb der thailändischen Freibeträge bleiben. Den Rest die (thailändische?) Ehefrau nach Thailand holen lassen, optimalerweise so, dass sie auch im Freibetrag bleibt.
Fazit: Alles legal, man ist steuerpflichtig in Thailand und zahlt ein Minimum (wenn überhaupt) an Steuern.
Ich bleibe dabei, Kopf benutzen.
Btw: Ich trinke kein Alkohol 😉 und wenn ich 200 und die Madam 80 bezahlen muss dann ist es eben so. Das versaut mir nicht den Tag.
Nachtrag: Ich bin kein Steuerberater und berate auch nicht. Ich versuche nur Denkanstöße zu geben, vielleicht hilft es ja dem Einen oder Anderen.