Cito schrieb
- Die thailändische Regierung arbeitet derzeit an der finalen Ausgestaltung der Regelung. Eine Ministerialverordnung soll die Details klären. Experten erwarten, dass die Vorschriften streng, aber fair sein werden. -
so heißt es im obigen Text. Wenn von den Steuerpflichtigen aber nicht alle Steuerpflichtigen gemeint sind, sondern nur die thailändischen , dann kann von Gleichheit vor dem Steuergesetz in Thailand nicht die Rede sein.
Zusätzlich kommt noch hinzu, das Artikel 18 Absatz 2 des DBA, das vor Besteuerung erst mal beachtet werden muß eigentlich aussagt, das die deutsche gesetzliche Rente in Thailand nicht versteuert werden muss! Die Ansichten hierzu sind gegensätzlich und müssten eigentlich von den FA in Thailand und Deutschland zusammen jetzt endlich mal rechtssicher abgeklärt werden. Zumal staatliche Renten Thailands nicht versteuert werden müssen! Aber wer führt diese Klärung herbei?
Zuerst einmal, es gibt überhaupt keine "Steueramnestie". Wieder mal so eine WB Erfindung. Dazu soll laut den bisherigen Verlautbarungen die beabsichtigte Änderung zur EK-Steuer für alle Steuerpflichtigen, also Thailänder und Ausländer gleichermaßen gültig sein. Dabei geht es um Einkommen in den Jahren 2025 und 2026. Aber zuerst einmal abwarten ob es denn wirklich so kommen wird.
Und was das zitierte DBA mit Deutschland angeht halte ich es persönlich für wenig zielführend den Art. 18, 2 zur Diskussion zu stellen. Bislang hat es ja gut geklappt damit eine Besteuerung von Renten die nach Thailand verbracht wurden zu vermeiden. Wer trotzdem für Renteneinkünfte für das Jahr 2024 Steuern bezahlt haben sollte, hat auf dem FA falsch argumentiert. Oder ist einem windigen Berater auf den Leim gegangen.